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Mitgliedschaft bei ELSA-Trier e.V.:

Eine Mitgliedschaft bei ELSA-Trier e.V. ist mit vielen Vorteilen verbunden. Neben frühen praktischen Einblicken in die Arbeitsfelder von Juristen und der Schärfung der eigenen juristische Fähigkeiten in Form von Seminaren, L@w-Events, Exkursionen u.v.m., besteht die Möglichkeit Kontakte mit potentiellen Arbeitgebern national und international zu knüpfen. 

Auch Auslandsaufenthalte mit verbundenen Praktika können durch ELSA-Trier e.V. verwirklicht werden

Wie wird man Mitglied?

Um Mitglied zu werden, muss man lediglich nur den Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und in unseren Briefkasten, den wir mit der Fachschaft Jura teilen, im Dekanat befördern. Alternativ kann man den Antrag auch persönlich bei Sitzungen oder Events abgeben.

Einhergehende Verpflichtungen?

Verpflichtungen in Form von Aktivität und die zwingende Übernahme von Aufgaben existieren mit einer normalen Mitgliedschaft nicht. Einzig allein die Begleichung des Semesterbeitrages in Höhe von 10,00 Euro ist verpflichtend mit einer Mitgliedschaft.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Gemäß § 9 Abs. 1 a) unserer Satzung ist die Beendigung der Mitgliedschaft nur mit einem Austritt bis zum 31.03 bzw. 30.09 eines jeden Jahres für das kommende Semester möglich. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Präsidium zu erklären. Eine Kündigung über e-Mail reicht insbesondere nicht aus.

 

 

Dein Ansprechpartner:

Vizepräsident

Interesse, Fragen, Anregungen .... ?

... dann kontaktiere uns!

Bei Interesse oder Fragen jeglicher Art, für Anregungen oder Probleme einer Mitgliedschaft betreffend kontaktiere